Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen ist für alle Arbeitgeber dieser Branche weiter allgemeinverbindlich und schützt die rund 20.000 Beschäftigten vor Lohndumping durch nicht tarifgebundene Betriebe: Die entsprechende Allgemeinverbindlicherklärung des neuesten Entgelttarifvertrags hat Arbeitsministerin Heike Hofmann auf Antrag der beiden Tarifvertragsparteien – des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Hessen und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Hessen – sowie auf Empfehlung des Tarifausschusses für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen jetzt vorgenommen. Das bedeutet, dass auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens den für allgemeinverbindlich erklärten Tariflohn zahlen müssen.
„Die Verpflichtung aller Arbeitgeber, ihren Beschäftigten mindestens diese allgemeinverbindlich erklärten Tariflöhne zu zahlen, ist die Grundlage für angemessene Arbeitsbedingungen in der Sicherheitsbranche“, sagte Ministerin Hofmann am Donnerstag und betonte: „Faire, allgemeinverbindliche Tariflöhne sind auch für die Arbeitgeber von Vorteil, denn sie fördern einen fairen und verantwortungsbewussten Wettbewerb der Unternehmen.“
Regelungen gelten rückwirkend
Mit Rückwirkung zum 1. Januar 2026 wurde der Tariflohn nun für zwölf Tarifgruppen in der Sicherheitsbranche für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten im gesamten Jahr 2026 Stundensätze zwischen 15,15 Euro und 19,08 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 liegen die Stundensätze dann zwischen 15,70 Euro und 19,78 Euro. Zudem wurden die Zulagen für Sicherheitsmitarbeiter der Entgeltgruppe III neu geregelt und erstmals Zuschläge für Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit für allgemeinverbindlich erklärt. Diese Regelungen gelten rückwirkend seit dem 1. April 2026.
Auch die Vergütung für Auszubildende wurde mit Rückwirkung zum Jahresbeginn erneut für allgemeinverbindlich erklärt. Je nach Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende im Jahr 2026 eine monatliche Vergütung zwischen 1.175,00 Euro und 1.325,00 Euro. Im Jahr 2027 liegt diese zwischen 1.250,00 Euro und 1.400,00 Euro.
„Der Erlass der Allgemeinverbindlicherklärung unterstreicht die starke Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten in Hessen und leistet einen wichtigen Beitrag für die Fachkräftesicherung“, fügte Hofmann hinzu.
Einzelheiten zu den für allgemeinverbindlich erklärten Lohngruppen, Zulagen und Zuschlägen sind der Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen vom 29. Juli 2026 im Bundesanzeiger (Fundstelle: BAnz AT 29.07.2026 B10) zu entnehmen.
Hintergrund
Das Bundesministerium für Arbeit oder das jeweilige Landesministerium kann nach §5 des Tarifvertragsgesetzes einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären, wenn beide Tarifvertragsparteien dies beantragen und ein aus je drei Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften besetzter Tarifausschuss dem Antrag mehrheitlich zustimmt. Die Allgemeinverbindlicherklärung hat zur Folge, dass ein Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Beschäftigten einer Branche gilt, auch wenn die Arbeitgeber nicht dem Arbeitgeberverband und die Beschäftigten keiner Gewerkschaft angehören.